Sachkundenachweis Pferdehaltung


Das novellierte Tierschutzgesetz vom Juni 1998 schreibt in § 2 Punkt 3 vor, dass jeder, der Tiere hält, über entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen muss. Bislang wird ein formeller Nachweis nur in Ausnahmefällen verlangt.

Die VFD möchte den Verpflichtungen durch das Tierschutzgesetz gerecht werden und bietet daher eine Prüfung der Sachkunde an. Die vorausgehende Schulung umfasst 40 UE, wobei bereits erheblich Kenntnisse vorhanden sein müssen, denn bei dem Umfang dieses Wissensgebietes, können in diesen wenigen Unterrichtsstunden nur Lücken geschlossen werden.

Folgende Themen werden im Unterricht behandelt und in der theoretischen Prüfung abgefragt:

  • Körperbau des Pferdes
  • Ethologie
  • Bedürfnisse des Pferdes
  • Verhaltensweisen des Pferdes
  • Haltungsanforderungen, Haltungsformen
  • spezielle Bedürfnisse von Fohlen, tragenden/säugenden Stuten, Hengsten
  • Füttern und Tränken (Futtermittelkunde, Verdauungssystem)
  • Gesundheitsfürsorge (PAT, Impfungen, Parasiten, Weidehygiene, Wurmkuren, Zahnkontrolle)
  • die wichtigsten Giftpflanzen
  • Erkennen und Verhalten bei Unfällen und Krankheiten
  • Seuchenhygiene, Tierseuchenkasse
  • Grundsätze und Sicherheit im Umgang mit Pferden
  • Verhalten bei und Schutz gegen Ausbruch und Diebstahl
  • Versicherung und Haftung
  • Berufsgenossenschaften
  • Equidenpass und Bestandsbuch
  • Hufe und Hufschutz
  • Führen, auch im Straßenverkehr
  • Verladen und Transport



Die praktische Prüfung umfasst:

  • Allgemeiner Umgang mit dem Pferd
  • Anbinden
  • Führen (auch durch Engpässe, im Straßenverkehr)
  • Gesundheitskontrolle, PAT-Werte
  • Notfallmaßnahmen
  • Vermeiden von Unfallgefahren
  • Verladen

 

 

zurück

..

..